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Abschreibung bilanziell und kostenrechnerisch?

Frage von Maja: Abschreibung bilanziell und kostenrechnerisch?
was ist der Unterschied
die gesamte Aufgabe lautet:
Maschine wird am 01.01. für 50.000 € erworben. Die geschätzten Wiederbeschaffungskosten betragen 55.000€. Nutzungsdauer laut afa 4 Jahre. geschätzte Nutzungsdauer 5 Jahre.
Lineare Abschreibung a) bilanziell b) kostenrechnerisch

Beste Antwort:

Answer by Korbin
Bilanziell darf man nur die Anschaffungskosten abschreiben und muss sich an die AfA-Nutzungsdauer halten, in der Kostenrechnung, die durch keine Gesetze gebunden ist, schreibst Du entsprechend der Realität ab, also den höheren Wiederbeschaffungswert über die geschätzte Nutzungsdauer.

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Veröffentlicht am : 24.01.2012
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