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Abschreibung bilanziell und kostenrechnerisch?

Frage von Maja: Abschreibung bilanziell und kostenrechnerisch?
was ist der Unterschied
die gesamte Aufgabe lautet:
Maschine wird am 01.01. für 50.000 € erworben. Die geschätzten Wiederbeschaffungskosten betragen 55.000€. Nutzungsdauer laut afa 4 Jahre. geschätzte Nutzungsdauer 5 Jahre.
Lineare Abschreibung a) bilanziell b) kostenrechnerisch

Beste Antwort:

Answer by Korbin
Bilanziell darf man nur die Anschaffungskosten abschreiben und muss sich an die AfA-Nutzungsdauer halten, in der Kostenrechnung, die durch keine Gesetze gebunden ist, schreibst Du entsprechend der Realität ab, also den höheren Wiederbeschaffungswert über die geschätzte Nutzungsdauer.

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Veröffentlicht am : 24.01.2012
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Gespeichert in Geldbeschaffungskosten |

Einer hat diesen Beitrag kommentiert

24.01.2012 - 01:01:25
Buko von Alberstadt schreibt:

…also, ich denke, so wie Korbin das geschrieben hat, kannst du Aufgabe in der Ausbildung lösen.

In der Realität würde ich dir die Lösung aber um die Ohren hauen oder besser gesagt: die Aufgabe dem Aufgabensteller, weil die Aufgabenstellung falsch ist und den Lernenden auf die falsche Spur führt.

Wenn nämlich die geschätzte ND 5 Jahre beträgt, wird bilanziell über 5 Jahre abgeschrieben und nicht über 4.

Handelsrechtlich sowieso, denn da steht es direkt im § 253 (3) Satz 2 HGB. Und steuerrechtlich ebenso, denn es steht im § 7 (1) Satz 2 EStG.

Komme mir jetzt keiner mit amtlichen AfA-Tabellen. Das sind Richtwerte der Finanzverwaltung, sie haben keinen Gesetzescharakter.